E-Rezept

Seit dem 01.12.23 werden bei uns die Kassenrezepte („rosa Rezepte“) als elektronische Rezepte, sog. E-Rezept erstellt. Diese werden digital an die Apotheken übermittelt – einen Rezeptausdruck benötigen Sie dann nicht mehr. Dort können Sie die Medikamente mit Ihrer Versichertenkarte abholen. Für die Erstellung der E-Rezepte benötigen wir zwingend VORHER die Versichertenkarte (und in jedem Quartal erneut !). Ohne eingelesene Karte können keine E-Rezepte ausgestellt werden! Nach Einlesen der Karte können Sie im selben Quartal alle weiteren Rezepte bei uns anfordern, OHNE, dass Sie erneut zu uns in die Praxis kommen müssen. Einen Rezept-Ausdruck benötigen Sie nicht mehr.

Dies gilt allerdings NICHT für Privatrezepte, grüne Rezepte oder Hilfs- und Heilmittelrezepte.